Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§ 1

Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an andere persönlich für unsere Provision haftet, auch wenn er Bevollmächtigter ist.

§ 2

Der Nachweis des angebotenen Objektes durch uns gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger drei Tage nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.

§ 3

Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

§ 4

Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen.

§ 5

Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig sein.

§ 6

Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Erbbaurechts oder der Erbpacht usw. steht einem Kauf gleich.

§ 7

Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.

§ 8

Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach gekauft, so ist die hierfür vereinbarte bzw. die ortsübliche Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.

§ 9

Auch bei frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

§ 10

Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§ 11

Bei Abschluss eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.

§ 12

Wir berechnen die ortsübliche Provision, wenn sich aus dem vorstehenden Angebot nichts anderes ergibt.

§ 13

Bei Erwerb eines von uns angebotenen Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung entsteht die ortsübliche Provision.

§ 14

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 15

Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 16

Unsere Firma haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von uns nachgewiesenen Objekte.

§ 17

Gerichtsstand Berlin gilt als vereinbart.